Im Bereich der Jungbullen wird von Seiten der Schlachtunternehmen nach wie vor Druck ausgeübt, der stockende Fleischmarkt bereitet Schwierigkeiten. Andererseits scheinen die Mengen sogar wieder etwas kleiner zu werden, aufgrund der laufenden Feldarbeiten werden die Tiere teilweise nur verzögert abgeliefert. Entsprechend gibt es regional zwar Preisschwächen und Hauspreise, in der Summe bleibt die Preisempfehlung aber unverändert. Auch bei den Schlachtkühen werden fortgesetzt stabile Preise gemeldet. Anders als bei den männlichen Tieren sind die Stückzahlen hier aber eher etwas zu knapp, der herrschende Bedarf kann nicht immer zeitnah gedeckt werden. (AMI)
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17.07.2024
Gemeinsam die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest verhindern Schwein
Keine Schweinefleischerzeugnisse aus betroffenen Gebieten mitnehmen – Lebensmittel nicht in der Natur entsorgen
(ML) Mit Beginn der Ferienzeit und den steigenden Reiseaktivitäten wächst auch die Gefahr der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Diese Viruserkrankung stellt keine Gefahr für die Gesundheit des Menschen, jedoch eine erhebliche Bedrohung für Haus- und Wildschweine dar. Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, appelliert das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium an Reisende, die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
Da die Seuche selbst durch kleine Mengen virushaltiger Lebensmittel übertragen werden kann, sollen weder unverpacktes frisches Schweinefleisch noch unverpackte Schweinefleischerzeugnisse, wie Wurst oder Schinken, aus ASP-betroffenen Regionen mitgenommen werden. Das ASP-Virus kann in den Lebensmitteln über Wochen und Monate infektiös bleiben. Beim Picknick im Grünen oder bei der Rast an Autobahnen oder Landstraßen sollen keinesfalls Speiseabfälle in der Natur entsorgt werden. Speisereste sind ausschließlich in verschlossene Müllbehälter zu werfen. Da das Virus auch über Gegenstände wie Werkzeuge, Schuhwerk oder Kleidung sowie Fahrzeuge weiterverbreitet werden kann, sollten sich Reisende und Transporteure, die sich in ASP betroffenen Gebieten bzw. Ländern aufgehalten haben, besonders verantwortungsvoll verhalten und entsprechende Hygienemaßnahmen beachten. Dazu gehören eine gründliche Reinigung und Desinfektion. Insbesondere gilt dies auch für Jagdreisende.
Spaziergänger, die Wildschweine mit einem auffälligen Verhalten oder verendete Wildschweine entdecken, sollen dies umgehend dem örtlich zuständigen Veterinäramt melden. Hundehalter müssen darauf achten, dass sie ihre Tiere von Wildschweinen fernhalten, um eine mögliche Übertragung des Virus zu verhindern, und das Wild nicht aufscheuchen. In ASP-betroffenen Regionen kann eine Leinenpflicht angeordnet sein.
Landwirtschaftliche Betriebe haben im Hinblick auf die ASP strikte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu gehören die schwarzwildsichere Umzäunung der Betriebe, die Desinfektion von Fahrzeugen und Geräten sowie die Kontrolle des Zugangs zu Ställen und Futterlagern. Das Biosicherheitskonzept und der Leitfaden „Einfriedung Schweine haltender Betriebe“ sind auf der Internetseite tierseucheninfo.niedersachsen.de unter der Rubrik Tierseuchenbekämpfung abrufbar.
Schweine haltende Betriebe sollten insbesondere folgende Punkte beachten:
- Darauf achten, dass kein Virus in den Bestand getragen wird (zum Beispiel durch Kleidung und Schuhe). Bekleidung, die im Stall getragen wird, sollte nicht außerhalb des Stalls getragen werden.
- Kein Einbringen von Grasschnitt, Feldfrüchten oder ähnlichem Futter sowie Einstreu aus infizierten Zonen, bzw. Sperrzonen.
- Schweinehalter, die zudem Jagdausübende sind, sollten die Gefahren einer Einschleppung des ASP-Virus durch ihre Fahrzeuge, Kleidung, Hunde oder durch den Kontakt zu ihren Tieren besonders beachten.
Weitere Informationen rund um die Afrikanische Schweinepest sind auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter der Rubrik Themen-Tiergesundheit&Tierschutz-Tierseuchenbekämpfung abrufbar
17.07.2024
ASP: Aktuelle Lage in Hessen und Rheinland-Pfalz Schwein
Seit einem Monat beschäftigt die ASP die Behörden in Südhessen (22 Schwarzwildfälle zzgl. einem Fall in einem Hausschweinebestand) und Rheinland-Pfalz (5 Schwarzwildfälle). Letzte Woche besuchte eine Delegation des EU Veterinary Emergency Teams (EUVET) beide Regionen, um die Lage zu bewerten und Empfehlungen zu geben. Die EU-Kommission ist zufrieden mit den ergriffenen Maßnahmen. Die Experten erwarten, dass die Wildschwein-Fallzahlen weiter steigen, was in der ersten Phase eines ASP-Seuchenzugs typisch ist. Zentrales Ziel ist es jetzt, das genaue Ausmaß des Seuchengebiets zu bestimmen.
17.07.2024
ITW startet ins 10. Jahr: So geht es ab 2025 weiter Schwein
Die Initiative Tierwohl (ITW) startet in ihr 10. Jahr mit neuen Programmen für Schweine. Ab 2025 wird das Programm an die Anforderungen der Stufe 2 der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung „Stall+Platz“ angepasst. Schweine erhalten 12,5 % mehr Platz im Stall und es müssen drei Buchtenstrukturierungselemente pro Bucht angeboten werden. Diese neuen Kriterien sind ab 01.01.25 für Schweinemäster bindend. Ein Bonussystem für die Vermarktung von Tieren, die von Geburt bis Schlachtung unter ITW-Bedingungen gehalten werden, wurde eingeführt. Ab 01.04.25 wird diese Nämlichkeit durch differenzierte Aufpreisempfehlungen in der Schweinemast gefördert. Diese Differenzierung soll bis Januar 2027 dazu führen, dass die gesamte Lieferkette unter ITW-Bedingungen arbeitet und der Umstellungsfonds für Ferkel entfällt. Künftig sollen auch ausländische Ferkelerzeuger und Mäster stärker einbezogen werden. Nähere Informationen finden Sie hier: https://initiative-tierwohl.de/tierhalter/downloads/
17.07.2024
Seminarhinweis zur Tierhaltungskennzeichnung Schwein
QS bietet am 13. August in Kooperation mit ITW ein kostenfreies Seminar zur staatlichen Haltungskennzeichnung (THKG) an. Das Seminar behandelt die Anforderungen des THKG und gibt einen Überblick zur Vereinbarung der ITW-Teilnahme mit dem Gesetz. Anmelden können Sie sich unter: https://www.q-s-akademie.de/kursangebot/kurs/staatliche-tierhaltungskennzeichnung-verstehen-und-umsetzen-235.html
17.07.2024
100. Förderantrag auf investive Förderung eingereicht Schwein
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gab bekannt, dass kürzlich der 100. Förderantrag im Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung eingereicht wurde. Seit dem Start des Programms am 1. März 2024 wurden bis jetzt Fördermittel in Höhe von rund 63 Mio. Euro beantragt. Für das Jahr 2024 stehen insgesamt 150 Mio. Euro zur Verfügung. Der 100. Antrag kam aus Bayern. Die meisten Anträge stammen aus Niedersachsen (36), gefolgt von Baden-Württemberg und Bayern (je 18) sowie Nordrhein-Westfalen (11).
17.07.2024
Umfrage zum Thema Biosicherheit Schwein
Zur Verringerung eines Tierseucheneintrags ist Biosicherheit entscheidend. Eine anonyme Umfrage soll ermitteln, welche Maßnahmen aktuell ergriffen werden. Die Auswertung der Daten soll Verbesserungspotenziale und praktische Maßnahmen aufzeigen. Die Umfrage erfolgt im Rahmen des ÖTiKlis-Projekts, einem gemeinsamen Forschungsprojekt des Friedrich-Loeffler-Instituts und der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf. Die Umfrage finden Sie unter folgenden Links:
17.07.2024
Veranstaltung: Training der technischen Großtierrettung Milch und Rind
(LWK Nds) Großtierrettungseinsätze stellen Einsatzkräfte vor spezielle Herausforderungen und bürgen oft unerkannte Gefahren. Wer die Risiken einschätzen kann, geeignete Handlungsoptionen und Verfahren kennt, kann Menschen schützen und Tiere schonen. Michael Böhler von ComCavalo bringt TeilnehmerInnen die Theorie und Praxis einer gelungenen Großtierrettung näher. Trainiert wird mit professionellen Rettungsdummies und Spezialwerkzeug. Die Teilnehmer sollen Ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. Bitte bringen Sie falls vorhanden Ihre persönliche Schutzkleidung mit.
Das Seminar findet am 26. Juli 2024: 08:30 – 15:30 Uhr statt und ist aufgrund einer Projektförderung kostenfrei. Anschließend wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Ort: Feuerwehrhaus Moorausmoor-Neubachenbruch, Lamstedter Straße 19, 21772 Stinstedt
Anmeldung: online unter: https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/vera/8985
12.07.2024
Rindermarkt: Überwiegend niedrigere Erzeugerpreise im ersten Halbjahr Milch und Rind
(AMI) Im den ersten sechs Monaten 2024 mussten sich die Landwirte zumeist mit niedrigeren Erlösen für ihre Nutz- und Schlachttiere zufriedengeben als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Preisanstiege gab es im ersten Halbjahr 2024 dagegen nur wenige.
Lediglich die Halter von Lämmern, Ferkeln und Kälbern konnten sich über höhere Preise für ihre Tiere freuen. Am Lämmermarkt lagen die Erzeugerpreise fast 12 % über denen des Vorjahres. Grund dafür war die häufig knappe Verfügbarkeit von Schlachtlämmern, die nicht immer bedarfsdeckend war. Die Preise für Ferkel entwickelten sich im ersten Halbjahr über einen längeren Zeitraum von gut drei Monaten sehr stabil und lagen damit insgesamt rund 4 % über denen des Vorjahres.
Durchweg niedrigere Preise wurden bei den Schlachtrindern erfasst, die Erlöse sanken bei den Jungbullen um bis zu 7 %. Auch Schweinehalter konnten geringere Preise erzielen als im vergangenen Jahr. Mit durchschnittlich 2,22 EUR/kg lagen die Erlöse im Mittel zwar auf einem hohen Niveau, gegenüber der Rekordpreise des Vorjahres fielen sie jedoch um knapp 4 % geringer aus. Von den Einbußen bei den Erzeugerpreisen war auch der Geflügelsektor betroffen. Die Hähnchen- und Putenmäster erhielten deutlich weniger für ihre Tiere als im Vergleichszeitraum.