Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

03.07.2024
Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung: Optionsmodell definiert Zuständigkeiten neu
Geflügel

(ML) Mit dem Ziel, den Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin zu reduzieren, wurde vor zehn Jahren das Antibiotikaminimierungskonzept in der Tierhaltung in Deutschland eingeführt. Für die Kontrolle der Umsetzung des auf einem Ampelsystem für rinder-, schweine- und geflügelhaltende Betriebe basierenden Konzeptes waren zu Beginn das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und zuletzt die kommunalen Veterinärbehörden zuständig. Jetzt definiert das Land in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden die Zuständigkeit durch ein Optionsmodell neu.

Künftig liegt die Grundzuständigkeit für die Kontrolle und Überwachung beim LAVES. Gleichzeitig besteht die Option, dass kommunale Veterinärbehörden – durch Antragstellung beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) – unter bestimmten Voraussetzungen, die Kontrolle der Umsetzung des Antibiotikaminimierungskonzeptes weiterhin wahrnehmen können.

Die Voraussetzungen hierfür sind in einem zwischen dem ML, den kommunalen Spitzenverbänden und dem LAVES abgestimmten Kriterienkatalog festgelegt. Danach müssen in dem beantragenden Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt zum Beispiel mindestens 1.000 Tierhaltungen, für die das Antibiotikaminimierungskonzept (siehe www.laves.niedersachsen.de) gilt, ansässig sein. Des Weiteren muss die kommunale Veterinärbehörde über ausreichend tierärztliches Personal mit für die Aufgabenwahrnehmung notwendiger fachlicher Qualifikation verfügen.

Um einen landesweit einheitlichen Vollzug zu gewährleisten, werden für die Aufgabenwahrnehmung die Arbeitsabläufe für alle Kontrollbehörden einheitlich festgelegt. Dazu gehört unter anderem die Nutzung einer geeigneten Datenbank und die Teilnahme der Kontrollbehörden an einem Expertengremium zum Austausch und zum Abstimmen des weiteren gemeinsamen Voranbringens der Antibiotikaminimierung in Niedersachsen.

Durch diese Neuorganisation mit einem steten Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen allen Beteiligten werden die Vorteile einer zentralen Aufgabenwahrnehmung durch eine Landesbehörde mit denen einer fachübergreifenden bzw. gebündelten Aufgabenwahrnehmung durch die Landkreise und kreisfreien Städte miteinander verknüpft. Auf diese Weise soll das Antibiotikaminimierungskonzept zukunftsweisend weiterentwickelt werden.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Seit Einführung des Antibiotikaminimierungskonzeptes sank der Verbrauch an Antibiotika in der Tiermedizin insgesamt um über 50 Prozent. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass präventive Maßnahmen wie beispielsweise Impfungen zugenommen haben, vermehrt Einzeltiere und nicht nur Tiergruppen behandelt werden und so der Einsatz von Medikamenten spürbar abgenommen hat. Andererseits wird es immer schwieriger und herausfordernder, diese gute Entwicklung weiter fortzusetzen. Als Land mit den meisten Nutztieren in Deutschland kommt Niedersachsen bei der Antibiotikaminimierung eine besondere Bedeutung zu. Die Kontrolle und Beratung zum Einsatz von Antibiotika sind aufwändig und müssen durch spezialisierte Fachkräfte durchgeführt werden, die wir seit vielen Jahren am LAVES haben. Diese können die Kommunen vor Ort bei Bedarf unterstützen. Das Optionsmodell ermöglicht darüber hinaus, dass die kommunalen Veterinärbehörden Erkenntnisse einbringen, die sie durch Synergieeffekte zwischen der Antibiotikaeinsatz-Überwachung und der Kontrolle insbesondere nach Tiergesundheits- und Tierschutzrecht erzielen.“

Die vollständige Pressemitteilung des ML finden Sie unter https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/antibiotikaeinsatz-in-der-nutztierhaltung-optionsmodell-definiert-zustandigkeiten-neu-233510.html

02.07.2024
Geflügelpest in der Grafschaft Bentheim: Biosicherheitsmaßnahmen streng einhalten
Geflügel

(ML, LK Grafschaft Bentheim) Die hochpathogene Geflügelpest (aviäre Influenzavirus vom Subtyp H7) wurde in einem Betrieb mit rund 90.000 Legehennen in der Grafschaft Bentheim festgestellt. Dies haben Untersuchungen des nationalen Referenzlabors des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) heute (02.07.2024) ergeben. Der Landkreis hat die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingerichtet und führt Untersuchungen in Nachbarbetrieben durch. Die Tiere wurden entsprechend den Vorgaben des EU-Tiergesundheitsrechts tierschutzgerecht getötet.

Die Bestätigung der hochpathogenen Virus-Infektion führt nun zur Umsetzung weitreichender Schutzmaßnahmen, um eine weitere Verbreitung zu verhindern. Die zunächst angeordnete vorläufige Sperrzone wird aufgehoben. Stattdessen werden rund um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Die Überwachungszone umfasst somit große Teile der Obergrafschaft und reicht bis nach Nordhorn. Benachbarte niederländische Regionen, u.a. Denekamp, liegen ebenfalls in dieser Zone. Eine neue tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Grafschaft Bentheim eingestellt und tritt am morgigen Mittwoch, 03. Juli 2024, in Kraft.

Rund 1,5 Millionen Tiere und 317 Betriebe sind in Restriktionszonen betroffen

In der Schutzzone liegen 14 geflügelhaltende Betriebe mit insgesamt rund 232.300 Tieren. Im Bereich der Überwachungszone befinden sich weitere 303 Betriebe mit rund 1.265.000 Tieren. Insgesamt sind damit in den Restriktionszonen über 1.497.300 Tiere und 317 Betriebe betroffen. Innerhalb der beiden Zonen gelten strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, um einer Verbreitung des Virus vorzubeugen. So ist u.a. die Teilausstallung von Geflügel in beiden Zonen untersagt. In der Schutzzone und der Überwachungszone ist zudem jeglicher Transport von lebendem Geflügel, Eiern und weiteren Erzeugnissen verboten. Weiterhin wurde die Aufstallung des Geflügels in den beiden Restriktionszonen verfügt. Die besondere Beachtung von umfangreichen Desinfektions- und Hygienemaßnahmen wurde ebenfalls angeordnet.

Der betroffene Betrieb in Bad Bentheim, in dem das Virus ausgebrochen ist, hatte rund 91.000 Tiere gehalten. In enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Task Force Tierseuchen des LAVES wurde der gesamte Bestand der Legehennenhaltung am gestrigen Montagmorgen tierschutzgerecht getötet. Anschließend wurde im betroffenen Betrieb mit der Reinigung und Desinfektion begonnen.

Die Geflügelpest ist eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung, die für die betroffenen Tiere meist tödlich endet. Um die Ursache des Ausbruchs sowie weitere Kontaktbetriebe festzustellen, werden seitens des Grafschafter Veterinäramtes epidemiologische Ermittlungen vorgenommen. Sollte kein neuer Fall der Geflügelpest in der Grafschaft auftreten, kann die Schutzzone frühestens 21 Tage nach der Reinigung und Desinfektion des betroffenen Betriebes in Bad Bentheim aufgehoben werden. Dieser Bereich geht dann in die Überwachungszone über, die frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann.

Tierseuchen-Logistikzentrum wird hochgefahren

Kurzfristig wird zur Bekämpfung der Geflügelpest das gemeinsame Tierseuchen-Logistikzentrum der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim in Nordhorn-Klausheide hochgefahren. Die große Halle, in der sonst Flugzeuge stehen, ist voraussichtlich ab Mittwoch, 03. Juli 2024, einsatzbereit und dient als Dreh- und Angelpunkt für ein effektives Krisenmanagement. Dort werden dann die tierärztlichen Untersuchungsteams mit Material ausgerüstet, Proben entgegengenommen sowie Ausrüstung und Fahrzeuge gereinigt und dekontaminiert.

Ministerium appelliert an niedersächsische Betriebe: Biosicherheitsmaßnahmen streng einhalten!

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) appelliert an die niedersächsischen Betriebe, die Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt einzuhalten und gegebenenfalls zu verbessern. Tierhalterinnen und Tierhalter, die Auffälligkeiten – etwa eine verminderte Futter- und Wasseraufnahme der Tiere, vermehrte Todesfälle im Tierbestand oder andere klinische Symptome – bemerken, sollten sich umgehend beim zuständigen Veterinäramt melden. Bisher gab es 2024 zwei Ausbrüche der Geflügelpest in niedersächsischen Betrieben: Im Januar wurde die anzeigepflichtige Seuche in einer Putenhaltung im Landkreis Emsland und in einer Legehennen-Freilandhaltung im Landkreis Northeim festgestellt. Bei Wildvögeln wurde der jüngste Nachweis in Niedersachsen im März bei einer Möwe im Landkreis Friesland (Wangerooge) festgestellt. Im Jahr 2023 waren insgesamt 17 Betriebe mit rund 220.700 Tieren betroffen.

Das „Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe“ bietet eine Hilfestellung für die Optimierung der betrieblichen Biosicherheit

https://www.ndstsk.de/1259_Biosicherheitskonzept%20Gefluegel.html

Das Infoblatt „Verhaltensregeln für kleine Geflügelhobbyhaltungen“ gibt eine Übersicht über die wichtigsten Biosicherheitsmaßnahamen für kleine Geflügel-Hobbyhaltungen:

https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/download/156980/Verhaltensregeln_fuer_Kleinbetriebe _mit_Gefluegelhaltung_unter_1000_Tiere_und_Gefluegelhobbyhaltungen_Stand_11_2020_nicht _barrierefrei_.pdf

Weitere Informationen zur Geflügelpest finden Sie unter

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/geflugelpest-biosicherheitsmassnahmen-streng-einhalten-233502.html

https://www.grafschaft-bentheim.de/grafschaft/aktuelles/meldungen/gefluegelpest-in-der-grafschaft-bentheim-hochansteckende-virus-variante-bestaetigt.php

https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/geflugel/geflugelpest/geflugelpest/aviare-influenza-190642.html

28.06.2024
Eiermarkt schwächer
Geflügel

(AMI/MEG) Eier landeten auch im Juni kontinuierlich in den Einkaufswagen der Konsumenten. Die Nachfrage hat sich gegenüber den Vormonaten aber etwas beruhigt. Von der Mitte Juni gestarteten Fußball-Europameisterschaft hatten sich manche Anbieter eine leichte Belebung der Nachfrage versprochen, die aber bis Monatsende noch kaum zu erkennen war. Das Interesse der Verarbeiter wurde uneinheitlich eingeschätzt. Die Preisvorstellungen der Marktteilnehmenr für Verarbeitungsware gingen teils deutlich auseinander. In den Betrieben standen wegen der andauernden Ausstallungen noch etliche Ställe leer. Das Angebot an Eiern war jedoch bei allen Haltungsformen ausreichend, sodass der Bedarf gedeckt werden konnte. Verarbeiter, die auf KAT-Ware angewiesen sind, hatten jedoch teilweise Probleme, sich mit genügend entsprechender Ware zu versorgen. Im Juni 2024 gaben die Eierpreise am Spotmarkt tendenziell nach, insbesondere bei Eiern der Gewichtsklassen L und M. Die Festigung der Futterpreise setzte sich im Juni nicht fort.

28.06.2024
Rindermarkt: Verbraucher kaufen mehr Geflügel- und Rindfleisch
Milch und Rind

(AMI) Die Nachfrage der privaten Haushalte nach Fleisch, Wurst und Geflügel ist von Januar bis Mai 2024 leicht gestiegen. Insgesamt nahm die nachgefragte Menge nach den genannten drei Kategorien um 0,8 % zu. Fleisch ohne Wurst und Geflügel landete hingegen etwas seltener in den Einkaufswagen der Verbraucher.

Deutliche Zuwächse bei den eingekauften Mengen waren bei gemischtem Hackfleisch, Geflügel und Rindfleisch zu verzeichnen. Wurst und Schweinefleisch nahmen in der Gunst dagegen ab und wurden in geringeren Mengen nachgefragt. Besonders bei Schweinefleisch fiel der Rückgang mit 4,7 % recht deutlich aus. Ein Grund dafür dürfte in dem gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Preis liegen. Bei anderen Fleischarten fiel die Verteuerung kleiner aus. Insgesamt entwickelten sich die Preise relativ stabil. Für Fleisch, Wurst und Geflügel zahlte der Verbraucher etwa 0,5 % mehr als im Vorjahreszeitraum.

Der Verzehr von Fleisch insgesamt entwickelt sich in Deutschland rückläufig. Es wird weniger gegessen oder auf Fleischalternativen ausgewichen. Die Zunahme der Nachfrage nach Fleischersatzprodukten lag bei 6,4 %. Preislich bewegten sich die vegetarischen Alternativen in etwa auf dem Vorjahresniveau. Im Vergleich mit der Nachfrage nach Fleisch, handelt es sich bei den Alternativprodukten nach wie vor um einen kleinen Markt.

28.06.2024
Geflügelmarkt meist lebhaft
Geflügel

(AMI/MEG) – Für lose gehandeltes Hähnchen- und Putenfleisch wurden im Monat Juni die Schlachtereiabgabepreise nochmals heraufgesetzt. Die Lieferung an den LEH fand zu stabilen Preisen statt. Hier stehen erst im Herbst dieses Jahres Verhandlungen an. Der Absatz im Außer-Haus-Bereich war belebt, hier wirkte sich in der zweiten Monatshälfte die Fußball EM absatzstärkend aus. Grillbetonte Aktionen belebten die Nachfrage nach Hähnchenfleisch. Die bestellten Mengen an mariniertem Hähnchenfilet konnten trotz regnerischem Wetter nicht gänzlich bedient werden. Im Nachgang wieder festerer Futterpreise erhöhten einige Schlachtereien nach einer Phase der Stagnation die Auszahlungspreise für die Hähnchenmäster. Der Absatz am Putenmarkt hat sich im Juni stabilisiert. Offensichtlich setzen nun weitere Lebensmitteleinzelhandelsketten auf Ware der Haltungsstufe 3. Die Althennenschlachtereien waren umfangreich mit Ware versorgt. Augenscheinlich wurden weniger Tiere im Ausland geschlachtet. Die Althennenpreise gaben tendenziell nach. In Belgien und in den Niederlanden lagen die Notierungen teils im negativen Bereich.

28.06.2024
Grundsatzrede zum Deutschen Bauerntag – Wettbewerbsfähigkeit wieder in den Mittelpunkt stellen
Geflügel

(DBV) In seiner Grundsatzrede zum Deutschen Bauerntag 2024 in Cottbus kritisiert der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, die fehlende Fokussierung auf Wettbewerbsfähigkeit in der Politik der Bundesregierung und betont, dass Perspektiven für die Landwirtschaft geschaffen werden müssen: „Mit unseren Bauernprotesten haben wir Türen aufgestoßen und deutlich gemacht, dass Wettbewerbsfähigkeit bei allen Gesetzesvorhaben zwingend mitgedacht werden muss. Während auf EU-Ebene ein Umdenken erkennbar ist, scheint die Bundesregierung noch immer nicht verstanden zu haben, dass der Wirtschafts- und Landwirtschaftsstandort Deutschland nur dann zukunftsfähig ist, wenn er auch wettbewerbsfähig ist. Unsere Landwirtinnen und Landwirte brauchen dringend Entlastungen – insbesondere steuerliche Entlastungen und einen echten Bürokratieabbau. Den Ankündigungen im Zuge der Proteste müssen jetzt Taten folgen. Alles andere wäre ein Wortbruch und würde das Vertrauen in die Politik weiter erodieren lassen.“ Insbesondere bei den Tierhaltern seien die Zukunftsängste aktuell groß, betont Rukwied weiter: „Mit der jetzigen Form der Novellierung des Tierschutzgesetzes wird vielen Tierhaltern das Licht ausgeknipst.“ Dennoch sei die Bereitschaft der Branche hoch, noch mehr gesellschaftliche Leistungen anzubieten. „Wir Landwirtinnen und Landwirte können noch mehr Klima-, Natur- und Artenschutzmaßnahmen umsetzen. Dieses Potenzial kann aber nur mit produktionsintegrierten und kooperativen Konzepten ausgeschöpft werden.“ Entscheidend für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume sei, dass endlich eine wissenschaftsbasierte und ideologiefreie Politik in den Fokus gerückt werde.

28.06.2024
DBV- Mitgliederversammlung wählt neuen Vorstand
Geflügel

(DBV) Die Mitgliederversammlung des Deutschen Bauernverbandes hat Joachim Rukwied mit 87,5 % der Stimmen für weitere vier Jahre als Präsidenten wiedergewählt. Auch die Vizepräsidenten Günther Felßner (75,8 %), Dr. Holger Hennies (84,9 %) und Karsten Schmal (92,6 %) wurden wiedergewählt. Der neu gewählte Vizepräsident Torsten Krawczyk erhielt mit 96,8 % der Stimmen großen Zuspruch. Susanne Schulze Bockeloh bleibt kooptiertes Mitglied im Vorstand. Präsident und Vizepräsidenten des DBV werden von 482 Delegierten für vier Jahre gewählt und bilden gemeinsam mit dem Generalsekretär den Vorstand.

28.06.2024
Geringes HPAI-Risiko: Vorbeugende Maßnahmen
Geflügel

Seit März 2024 wird von einem Infektionsgeschehen in US-amerikanischen Milchviehherden durch das Vogelgrippevirus H5N1 berichtet. Inzwischen sind mehr als 100 Betriebe in 12 US-Bundesstaaten betroffen. Es besteht die Vermutung, dass das Virus durch Transporte von infizierten Tieren oder kontaminierte Gerätschaften verbreitet wird. Kanada blieb trotz Fällen an der Staatsgrenze bisher verschont und verlangt nun negative Tests für Importfärsen und Ausfuhrbescheinigungen für importierte Schlachtkühe. Die Regierung stellt rund 28.000 Dollar pro Betrieb zur Verfügung, um Biosicherheitsmaßnahmen, Tierarztkosten und Schutzausrüstung zu finanzieren. Über 100 Mio. Dollar sind für die Erforschung des Virus sowie für Test- und Überwachungsmaßnahmen vorgesehen.

Das Friedrich-Löffler-Institut stuft das Infektionsrisiko für Deutschland als gering ein. Die aktuelle Risikoeinschätzung zur HPAI (Stand 07.06.2024) empfiehlt Maßnahmen, um einen Kontakt zu potenziell kontaminierten Rinderprodukten zu vermeiden (ab Seite 8). Der DBV rät, diese Maßnahmen in der bevorstehenden Urlaubssaison zu befolgen. Die Risikoeinschätzung finden Sie unter: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/