Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

26.06.2024
Deutscher Bauerntag 2024
Schwein

Heute (26.6.) und morgen (27.6.) findet der Deutsche Bauerntag in Cottbus statt. Das vollständige Programm finden Sie hier: https://lmy.de/qBcbG. Einzelne Programmpunkte werden im Livestream übertragen. Darunter die Grundsatzrede von Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, die Rede von Bundesminister Cem Özdemir, MdB sowie die Rede von Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident des Landes Brandenburg. Hier kommen Sie zum Livestream: https://lmy.de/oiwRL

26.06.2024
ASP-Update: Fünf weitere Wildschweine infiziert
Schwein

(AgE) Das hessische Landwirtschaftsministerium teilte am Samstag (22.6.) mit, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) nach dem ersten Ausbruch jetzt bei weiteren fünf toten Wildschweinen nachgewiesen worden ist.

Alle infizierten Tiere wurden in der 7.300 Hektar umfassenden Kernzone im Landkreis Groß-Gerau gefunden, wo auch das erste infizierte Wildschwein südlich von Rüsselsheim entdeckt wurde. Seit der Nacht von Freitag auf Samstag liegen die Testergebnisse der neuen Funde vor. Beprobt wurden in der vergangenen Woche 23 tote Wildschweine. Die weiteren Fälle kommen laut Wiesbadener Agrarressort nicht überraschend, denn die Umgebung wird seit Tagen intensiv nach Wildschweinkadavern abgesucht. Dabei kämen neben Drohnen auch speziell ausgebildete Kadaversuchhunde zum Einsatz.

26.06.2024
Verhandlungen zum Schweinefleisch-Export trotz Anti-Dumping
Schwein

(AgE) Die Verhandlungen über den Export von deutschem Schweinefleisch nach China werden trotz des angekündigten Anti-Dumping-Verfahrens fortgesetzt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) betonte, dass ein solches Verfahren die Wiedereröffnung des chinesischen Marktes nicht grundsätzlich ausschließe. Ziel ist es, den Export aus ASP-freien Regionen, der seit 2020 gestoppt ist, wiederherzustellen. Eine Marktöffnung erfordert die Einhaltung technischer ASP-Maßnahmen und hat auch eine politische Dimension. Die Auswirkungen des Anti-Dumping-Verfahrens und möglicher Zölle sind unklar. Mitte Juni leitete China eine Untersuchung gegen vermeintliche Wettbewerbsverzerrungen durch europäische Schweinefleischexporte ein. Die EU-Kommission wies die Vorwürfe zurück und vermutet eine Reaktion Chinas auf angedrohte EU-Strafzölle gegen chinesische Elektro-Autoimporte.

21.06.2024
Änderung des Tierschutzgesetzes enthält praxisferne und nicht praktikable Regelungen und Verbote
Geflügel

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied weist erneut auf die weitreichenden Verschärfungen für die Tierhalter durch die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes hin. „Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält praxisferne und nicht praktikable Regelungen und Verbote, die dringend nachgebessert werden müssen! Vor allem die Vorgaben zur Schweinehaltung führen zu weniger Tierschutz und zu mehr Bürokratie“, so Rukwied.

„Die Tierhalter sind bereit zur Weiterentwicklung des Tierwohls und des Tierschutzes. Dazu brauchen sie aber praktikable Regelungen im europäischen Gleichklang und keine nationalen Alleingänge, die nur die Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland zum Ziel haben.“ Der Deutsche Bauernverband erwartet in diesem Sinne ein deutliches Zeichen vom Bundesrat, wenn den Bundesländern etwas an einer Zukunft der Tierhaltung zur Stärkung und Stabilisierung des ländlichen Raumes gelegen ist.

21.06.2024
BVMG: Leitlinie für die Direktvermarktung von Geflügelfleisch ohne EU-Zulassung
Geflügel

Die im Bundesverband Mobile Geflügelhaltung e. V. (BVMG) etablierte Arbeitsgruppe „Geflügelschlachtung“ hat die Hygieneleitlinie „Leitlinie für die Direktvermarktung von Geflügelfleisch ohne EU-Zulassung“ entwickelt. Diese Leitlinie richtet sich an Geflügelbetriebe, die jährlich weniger als 10.000 Stück Geflügel an der eigenen Hofstelle schlachten und vermarkten möchten. Sie bietet umfassende Unterstützung bei der Planung für die Betriebe und dient den Geflügelhaltern als Orientierungshilfe bei der Entscheidung, ob sie das „Projekt eigene Hofschlachtung“ überhaupt angehen sollten. Die Leitlinie wurde über ein mehrjähriges Verfahren mit allen Bundesländern abgestimmt, vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geprüft und über den Lebensmittelverband Deutschland e. V. in Brüssel zur Notifizierung eingereicht. Das Anerkennungsverfahren wurde im April 2023 abgeschlossen.

21.06.2024
Geflügelpest: Keine Hinweise auf H5N1-Infektionen bei Milchkühen außerhalb der USA
Geflügel

(FLI) Derzeit führt das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine Infektionsstudie zur Empfänglichkeit von Milchkühen für hochpathogenes aviäres Influenzavirus H5N1 durch. Als erstes Zwischenergebnis konnte sich sowohl das US-Isolat, als auch ein aktuelles H5N1-Virus aus einem Wildvogel aus Deutschland im Euter sehr gut vermehren. Milchkühe zeigten nach der direkten Infektion über die Zitzen in beiden Fällen eindeutige Krankheitssymptome wie starken Milchrückgang, Veränderung der Milchkonsistenz und Fieber. Die direkte Infektion des Euters durch das Virus scheint von besonderer Bedeutung zu sein. Welche genauen Umstände zu dem bisher einzigen Infektionsgeschehen in den USA führten ist nach wie vor unklar.

Die Risikoeinschätzung des FLI zur Geflügelpest inklusive empfohlener Maßnahmen ändert sich durch das Zwischenergebnis nicht. Das Risiko des Eintrags in deutsche Rinderbestände einschließlich Milchkuhbetriebe wird weiterhin als sehr gering eingeschätzt. Dennoch wird eine erhöhte Aufmerksamkeit empfohlen und insbesondere bei unklaren und gehäuften Erkrankungsfällen sollte bei der Untersuchung auch HPAIV H5 berücksichtigt werden.

21.06.2024
Eierimporte aus der Ukraine: Zölle bald wieder aktiv
Geflügel

(AgE) Die „Notbremse“ im Rahmen der autonomen Handelsmaßnahmen gegenüber der Ukraine ist erstmals in Kraft getreten. Konkret geht es um Hafer. Das bedeutet, dass für betroffene Erzeugnisse wieder Zölle erhoben werden. Erstmals hat die Europäische Kommission die am 6. Juni in Kraft getretene „Notbremse“ aktiviert, um Agrareinfuhren aus der Ukraine zu begrenzen. Ein Sprecher der EU-Kommission bestätigte auf Anfrage von AGRA Europe die Gerüchte, dass auch die maximal zulässige Einfuhr ukrainischer Eier vor wenigen Tagen erreicht wurde. Aktuell arbeite die Behörde an einer entsprechenden Verordnung. Sobald die zulässigen Einfuhrmengen für Güter überschritten sind, hat die Brüsseler Behörde 14 Tage Zeit, um über eine Durchführungsverordnung die Notbremse für das Produkt – in diesem Fall Eier – zu aktivieren.

21.06.2024
Information des LAVES zur bevorstehenden Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes in Niedersachsen: Mitteilung der Haltungsformen bis 1. August 2024 über Online-Portal des LAVES ab Anfang Juli möglich
Schwein

Das LAVES hat die Verbände über das in Niedersachsen ab Anfang Juli vorgesehene Verfahren zur Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) informiert. Die Kennzeichnungspflicht gemäß des TierHaltKennzG gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Tieren stammt.

Alle Tierhalter von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung sind ab Anfang Juli aufgefordert, bis zum 01. August 2024 ihre Meldeverpflichtungen zum neuen staatlichen Tierhaltungskennzeichen dem LAVES als in Niedersachsen zuständiger Behörde mitzuteilen. Sie erhalten daraufhin innerhalb von zwei Monaten nach Prüfung der vollständig vorgelegten Angaben und Nachweise eine Kennnummer, welche die Haltungsform belegt. Diese Kennnummer dient ab 01.08.2025 als Basisinformation für die jeweilige Haltungsform in der gesamten Lebensmittelkette und letztendlich an der Verkaufsstelle.

Das LAVES arbeitet gegenwärtig mit Hochdruck daran, den Tierhaltern zur Arbeitserleichterung bis Anfang Juli ein elektronisches Mitteilungsportal zur Verfügung zu stellen, sodass dann innerhalb von vier Wochen die Meldung erfolgen kann.

Zudem kann der Tierhalter der Verwendung seiner Stammdaten aus der HI-Tier-Datenbank mit einem „Klick“ zustimmen, sodass seine Adressdaten automatisiert ausgefüllt werden. Weitere notwendige Angaben wie die uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche der Haltungseinrichtung sowie die Anzahl der darin gehaltenen Tiere sind in dem Mitteilungsportal einzugeben. Lagepläne, Zertifikate und sonstige Nachweise sind dort ebenfalls hochzuladen.

Abschließend ist eine der fünf Haltungsformen anzugeben, in der die Mastschweine gehalten werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/

bzw.

https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/schweine/tierhaltungskennzeichnungsgesetz-allgemeines-233077.html

Hier stehen bereits viele Informationen zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zur Verfügung und ab Anfang Juli 2024 auch das elektronische Mitteilungsportal, um der Meldepflicht bis zum 01.08.2024 nachkommen zu können.

Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen stehen dem LAVES keine Adressdaten von den betroffenen Tierhalterinnen und Tierhaltern zur Verfügung, sodass diese nicht direkt angeschrieben werden können!

Anmerkungen:

Die Bundesländer haben (zu) lange Zeit über die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes bisher ergebnislos debattiert. Ursprünglich von einigen Bundesländern wie z. B. Niedersachsen einmal angedachte schlanke Lösungen über die Beauftragung bereits vorhandener Organisationen wie z. B. die ITW bzw. QS wurden aufgrund rechtlicher Bedenken anderer Bundesländer wieder verworfen. In vielen Bundesländern ist bis jetzt noch gar nicht festgelegt, welche Behörde dort jeweils zuständig sein soll.

Niedersachsen ist nun das erste Bundesland, das den Mastschweinehaltern Anfang Juli ein Online-Verfahren zur Erfüllung der Meldeverpflichtung anbietet. Allerdings ist die verbleibende Zeit angesichts der bevorstehenden Arbeitsbelastung zur Ernte in den Betrieben sicherlich knapp.

Wie die Umsetzung in der Schlacht- und Verarbeitungsstufe sowie im Lebensmitteleinzelhandel ab 01. August 2025 erfolgen kann, ist derzeit noch völlig offen. Dann wird sich zeigen, ob das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz eine praxisgerechte Lösung für die staatliche Tierhaltungskennzeichnung darstellt oder ob es zu einem „Rohrkrepierer“ wird. Letzteres befürchten nicht nur die Verbände, sondern auch 10 Landesagrarminister, die dies Bundesminister Özdemir Mitte Mai in einem gemeinsamen Brief mitgeteilt haben.

(21.06.2024)