Am heimischen Getreidemarkt folgte die Tendenz zuletzt der Stimmung an den internationalen Börsen. Entsprechend hat sich das Niveau der Erzeugerpreise stabil bis fest entwickelt. So wurden für die 22. KW für Brotweizen in Niedersachsen durchschnittlich 204,50 EUR/t genannt, was in etwa dem Vorwochenniveau entspricht. Die bundesweite Spanne reicht hier von 175 bis 235 EUR/t. Trotz dessen wird weiterhin wenig alterntige Ware gehandelt. Offenbar spekulieren Erzeuger auf weiter steigende Preise. Die Nachfrage seitens Verarbeiter und Exporteure wird jedoch ebenfalls als zurückhaltend beschrieben. Ähnlich sieht es beim Raps aus, wo sich am Erzeugerpreis im Vergleich zur Vorwoche ebenfalls kaum etwas getan hat. Hier wurde bei den Vorkontrakten allerdings noch einmal zugelegt, wodurch meist über 450 EUR/t möglich waren. Beeinflusst wurde der Preis von der festen Stimmung an der Pariser Börse, für den November-Kontrakt im Laufe der Woche bereits über 500 EUR/t genannt wurden. Am Markt für Speisekartoffeln ist die Vermarktung der Ernte 2023 nahezu abgeschlossen. In der Regel konnten sich die Erzeugerpreise zur Vorwoche behaupten, während bei den seltenen sehr guten Qualitäten noch Aufschläge möglich waren. Nun wird hauptsächlich mit importierten Frühkartoffeln Umsatz gemacht. Die ersten heimischen Frühkartoffeln werden unterdessen an den Großmärkten als Sackware und in den Hofläden verkauft. Ab Mitte Juni werden landesweit größere Mengen erwartet. Währenddessen steigert das feucht-warme Wetter aktuell die Gefahr durch Krautfäule deutlich.
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Lokales aus dem Kreisverband
Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.
Aktuelles aus dem Kreisverband
Aktuelles aus dem Landesverband
31.05.2024
31.05.2024
Nächster Infobrief Pflanze in KW25 Pflanzen
Liebe Leserinnen und Leser des Infobriefes zu den pflanzlichen Erzeugnissen,
in den kommenden zwei Wochen wird Ihnen kein Bericht zu den Pflanzenmärkten zugehen.
Der nächste Infobrief erscheint entsprechend in KW 25.
29.05.2024
Stabiler Schlachtschweinemarkt Schwein
(AgE) Der Mai endet für den Schlachtschweinemarkt stabil mit unveränderten Preisen. Die VEZG hielt ihren Leitpreis bei 2,20 Euro/kg Schlachtgewicht die zwölfte Woche in Folge. Am Fleischmarkt beeinträchtigte das unbeständige Wetter die Nachfrage vor Pfingsten etwas, wobei Grillartikel sich leichter verkauften als Schinken. Es wird erwartet, dass der Juni mit vollen Schlachtwochen höhere Preise bringt, sofern die Nachfrage stimmt. In den anderen EU-Ländern blieben die Notierungen in der Regel ebenfalls unverändert.
29.05.2024
Schweinehaltung weltweit: Schätzung der USDA Schwein
In seinem jüngsten Bericht „Livestock and Poultry: World Markets and Trade“ revidiert das USDA seine Schätzungen für das Jahr 2024 und prognostiziert einen Rückgang der weltweiten Schweinefleischproduktion, der auf eine geringere Produktion in China zurückzuführen sei, die nicht durch die erwarteten Steigerungen in den USA, der Europäischen Union und Brasilien ausgeglichen werde. Die Schweinefleischproduktion in China wird voraussichtlich um 3 % niedriger ausfallen als im Jahr 2023, was weltweit zu einem Rückgang um etwa 1 % führen wird.
29.05.2024
DBV kritisiert Tierschutz-Novelle Schwein
Das Bundeskabinett hat vergangenen Freitag kurzfristig den Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes verabschiedet, welcher noch vor der Sommerpause dem Bundesrat vorgelegt werden soll. Der DBV hat sich im Zuge der Vorstellung bereits deutlich geäußert, dass das Tierwohl für unsere Landwirte höchste Priorität hat, aber die Vorschläge des BMEL wenig praktikabel sind und in handwerklicher Hinsicht sehr überarbeitungsbedürftig. Ausgerechnet jetzt sollen den Landwirten mit dieser Novelle weitere nationale Sonderwege und bürokratische Lasten ohne Zusatznutzen für den Tierschutz aufgebürdet werden. Das steht im deutlichen Widerspruch zu Ankündigungen von Bürokratieabbau und Entlastungen der Landwirte. Der DBV setzt jetzt auf das parlamentarische Verfahren und hofft, dass dort mit Sachverstand vernünftige Lösungen gefunden werden. Das Gesetz wird am 5. Juli 2024 im Plenum des Bundesrates behandelt und soll voraussichtlich Ende des Jahres im zweiten Durchgang abgeschlossen werden. Die Kabinettsfassung wird derzeit vom DBV überprüft und im weiteren Verlauf des Rechtssetzungsverfahrens wird er gemeinsam mit den Landesbauernverbänden kritisch Stellung beziehen.
Die gemeinsame Unterschriftenaktion des Deutschen Bauernverbandes und der Landesbauernverbände gegen die geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes läuft weiterhin. Ihre aktive Teilnahme ist von größter Bedeutung! Informationen zur Aktion und die Möglichkeit zur Unterzeichnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.bayerischerbauernverband.de/tierschutzgesetz-so-nicht
29.05.2024
Beständigkeit von ASP-Erregern in Futtermitteln Schwein
Die EFSA hat eine Studie zum „Überleben des Virus der Afrikanischen Schweinepest in Futtermitteln, Einstreumaterialien und mechanischen Vektoren“ durchgeführt. Ergebnisse zeigen einen begrenzten infektiösen Virusnachweis in den meisten untersuchten Materialien, jedoch anhaltendes virales Genom. Bei niedrigen Temperaturen blieb das Virus auf Futtermitteln, insbesondere auf Rüben und Kartoffeln stabil. Gras, Grassilage und Maissilage erlaubten zu keinem Zeitpunkt eine Re-Isolierung des Virus. Die Nachweisbarkeit des Virus in Stallfliegen übertraf mit über 168 Stunden bei kühlen Temperaturen die Erwartungen. Der Fütterungsversuch führte nicht zur Infektion von Schweinen. Die Studie finden Sie auf der Website der EFSA unter https://www.efsa.europa.eu/en/supporting/pub/en-8776
29.05.2024
Online-Seminar: Mobile Schlachtung von Schweinen Schwein
(Netzwerk Fokus Tierwohl) Während die mobile Rinderschlachtung weit verbreitet ist, gibt es relativ wenige Betriebe, die die mobile Schweineschlachtung praktizieren. In der gemeinsamen Veranstaltung des Netzwerks Fokus Tierwohl und des Instituts für Lebensmittelhygiene, Professur Fleischhygiene (Projekt: „Hofnahe Schlachtung im Dialog“) der Universität Leipzig werden die rechtlichen Anforderungen sowie Erfahrungsberichte zur mobilen Schweineschlachtung vorgestellt.
Wann: Donnerstag, 20.06.2024, 19:00 bis 21:00 Uhr
Zielgruppe: Landwirtschaftliche Betriebe, Tierärzt:innen, Fleischerhandwerk, Wissenschaft
Anmeldung: Die Anmeldung ist online über das Beteiligungsportal des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Sachsen (LfULG) unter folgendem Link bzw. QR-Code möglich: https://mitdenken.sachsen.de/1041289
Den Einladungslink erhalten Sie einen Tag vor der Veranstaltung.
Anmeldeschluss: Mittwoch, 19.06.2024
Die Teilnahme an diesem Onlineseminar ist für Sie kostenfrei.
29.05.2024
Niedersächsiches Biosicherheitskonzept und Biosicherheitsberatungen Schwein
(Nds. TSK, LV) Der Schutz Ihres Schweinebestandes vor dem Eintrag von Tierseuchen und anderen Krankheitserregern kann durch Biosicherheitsmaßnahmen deutlich verbessert werden. Dieses ist nicht nur wichtig für den eigenen Betrieb, sondern trägt auch maßgeblich dazu bei, die Bestände in der Nachbarschaft vor den Verboten zur Verbringung von Schweinen zu schützen. Nach dem Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union (EU) ist nicht nur der Tierbestand mit Biosicherheitsmaßnahmen zu schützen, sondern diese Maßnahmen sind auch zu dokumentieren, und es sind Verfahren zu beschreiben, die im Bestand zu ergreifen sind.
Mit dem „Niedersächsischen Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betrieben nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt“ steht Tierhaltern, Tierärzten und Behörden eine Arbeitshilfe zur Verfügung, die das anzuwendende EU-Recht in Form eines betriebsindividuellen Biosicherheitskonzeptes abbildet. Bestandteil dieses Konzeptes ist ein Biosicherheitsmanagementplan, in dem betriebsindividuell alle auf dem Betrieb umgesetzten und erforderlichen Management- sowie physischen Maßnahmen zur Verringerung des Risikos der Einschleppung, Entwicklung und Ausbreitung von Seuchen schriftlich fixiert werden können. Tierhaltern wird empfohlen, den Biosicherheitsmanagementplan gemeinsam mit dem Hoftierarzt im tierärztlichen Beratungsgespräch zu erarbeiten.
Aktuell informiert die Niedersächsische Tierseuchenkasse (Nds. TSK) alle in Niedersachsen und Bremen ansässigen Halterinnen und Halter von Schweinen über folgende Beschlüsse des Nds. TSK-Vorstandes: Ab dem 01.01.2026 ist mit dem Entschädigungsantrag beim Seuchenausbruch auch der Biosicherheitsmanagementplan vorzulegen. Liegt dieser nicht vor, werden die Leistungen der Tierseuchenkasse bis zu 25 % gekürzt. Die vorgeschriebenen Biosicherheitsberatungen durch geschulte praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte sowie landwirtschaftliche Fachberaterinnen und Fachbeachberater werden vom 01.05.2024 an unter bestimmten Voraussetzungen finanziert.
Bitte setzen Sie sich daher mit Ihrer Hoftierärztin oder Ihrem Hoftierarzt in Verbindung, um einen Termin für die gemeinsame Erstellung eines Biosicherheitsmanagementplans nach dem „Niedersächsischen Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betrieben nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt“ zu erstellen. Für Rückfragen steht Ihnen die Niedersächsische Tierseuchenkasse oder Ihr zuständiges Veterinäramt gerne zur Verfügung.
Das „Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betrieben nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt“, weiterführende Informationen sowie eine Liste der geschulten TierärztInnen und landwirtschaftlichen FachberaterInnen finden Sie auf der Homepage der Nds. TSK: https://www.ndstsk.de/1164_Biosicherheit%20allgemein.html.