Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

Unsere Tradition: Die Zukunft sichern

Auf dem neusten Stand

Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

10.05.2023
Neue Chancen der Einkommenskombination für Landwirt*innen

Verbände aus Landwirtschaft und Tourismus laden zu Info-Veranstaltung ein

Über neue Chancen der Ferienvermietung und Direktvermarktung als weiteres Standbein für Landwirt*innen informiert die LandTouristik Niedersachsen (LTN) in einer halbtätigen Informationsveranstaltung gemeinsam mit den Kreislandvolkverbänden Landvolk Rotenburg-Verden e.V. und Landvolk Bremervörde-Zeven e.V. sowie dem Touristikverband Landkreis Rotenburg (Wümme) e.V. und dem Landkreis Verden am 16. Mai 2023 von 09:30 bis ca. 13:00 Uhr im Kreishaus des Landkreises Rotenburg (Wümme )(Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg).

Betreiberinnen und Betreiber landwirtschaftlicher Betriebe sowie weitere Interessierte sind eingeladen, sich über die attraktiven Möglichkeiten der Einkommenskombination zu informieren. „Wir wollen zeigen, wie Familienbetriebe und das ganze Dorf das weiterhin wachsende Nachfragepotential im Landtourismus nutzen können, sich gerade in der aktuellen Unsicherheit an den Agrarmärkten breiter und zukunftsfähiger aufzustellen“, erklärt LTN-Vorsitzende Martina Warnken.

Der Verband LandTouristik, seine Mitgliedsbetriebe und weitere Hofbetreiber*innen, die bereits eines dieser Standbeine erfolgreich betreiben, werden von ihrem Weg und der Hofentwicklung sowie den Voraussetzungen für den Einstieg in die Ferienvermietung oder Direktvermarktung berichten. Außerdem sind Referent*innen der Landkreise Rotenburg (Wümme) und Verden aus den Bauordnungsämtern geladen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Bauen und Umnutzung sowie Antragsverfahren aufzuzeigen. Einen Einblick in mögliche Förderprogramme soll es ebenso geben.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie HIER. Anmeldungen nimmt die LandTouristik Niedersachsen unter 0441/361060-11 oder per Mail an info@bauernhofferien.de entgegen.

05.05.2023
SuedLink Infoveranstaltung für Betroffene

Vorstellung und Umsetzung SuedLink-Rahmenvereinbarung sowie Vorbegrünung zum Schutz des Bodens

Im Dezember 2022 haben TenneT und die von dem Suedlink betroffenen Kreisverbände des Landvolkes Niedersachsen eine gemeinsame Rahmenvereinbarung unterschrieben. Sie sieht Entschädigungen für die Flächeninanspruchnahme sowie für Einschränkungen und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Bau des SuedLink vor. Das Dokument brachte die zweijährigen Verhandlungen über eine ausgewogene, transparente und nachvollziehbare Entschädigungspraxis im SuedLink zu einem erfolgreichen Abschluss.

Gemeinsam mit dem Landvolkkreisverband Bremervörde-Zeven e.V. haben wir TenneT als Vorhabenträgerin eingeladen, die Details der Rahmenvereinbarung in der Region gemeinsam mit uns vorzustellen. Zudem stellt TenneT die nächsten Schritte, Ihre Ansprechpartner und die Vorbegrünung zum Bodenschutz vor. Der Infomarkt ab 15:30 Uhr ist als offene Sprechstunde geplant, um in Einzelgesprächen die individuelle Betroffenheit besprechen zu können.

Am 15. Mai findet im Elsdorfer Hof (Lange Str. 37, 27404 Elsdorf) ab 15:30 Uhr ein Infomarkt für individuelle Fragen an TenneT statt. Ab 19:00 beginnt die Offizielle Vorstellung der Vereinbarung.

02.05.2023
Landvolk MB Finanz GmbH sucht Teamassizentz

Bewirb Dich jetzt

Unsere gemeinsame Tochtergesellschaft diverser Kreisverbände des Niedersächsischen Landvolkes, die Landvolk MB Finanz GmbH (LVMB) sucht eine Teamassistenz (w/m/d) für die Standorte Hannover, Rotenburg (Wümme), Verden, Bremervörde, Zeven oder Otterndorf.

DEINE Aufgaben umfassen im Wesentlichen:
• Erstellung von bürointernen Formblättern, Mandantenrundschreiben, hauseigenen Werbematerialien (Flyer, Visitenkarte etc.)
• Einbringung eigener Ideen für die Verbesserung der betrieblichen Abläufe
• Kundenstammdatenpflege und –verwaltung im Microsoft CRM Programm
• Terminkoordination und Reisekostenabrechnungen
• Vor- und Nachbearbeitung von Kundenterminen einschließlich Erstellung der dafür notwendigen Formblätter
• Betreuung und Unterstützung unserer Social Media Kanäle Instagram und Facebook
• Sachbearbeitung z.B. Telefonate mit Geschäftspartnern bzgl. Mandantenangelegenheiten

Was DU mitbringen solltest:
• kaufmännische Ausbildung, idealerweise in der Finanz- oder Versicherungsbranche
• kundenorientiertes und freundliches Auftreten
• Interesse an eigenverantwortlicher Tätigkeit
• Fundierte MS-Office-Kenntnisse, insbesondere PowerPoint, Outlook, Word
• Gutes Organisationsvermögen und schnelle Auffassungsgabe

Das bietet DIR die LVMB:
• Unbefristete Festanstellung
• Flexible Arbeitszeiten
• Persönliches Wachstum
• Teamevents
• JobRad Leasing
• Weiterbildungsmöglichkeiten
• Moderner Arbeitsplatz
• Vertrauensvolle Unternehmenskultur
• Wertschätzender Arbeitsplatz
• Kostenlose Getränke
• die besten Kolleginnen und Kollegen der Welt

Bewirb DICH jetzt:
Sende deine Bewerbung bitte mit Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen per E-Mail an info@lvmb-finanz.de. Gerne steht Dir Herr Marc Brettmann vorab für Fragen unter 0511-89975080 zur Verfügung.

27.04.2023
Zukunftstag erfolgreich gestartet

Zahlreiche Kinder auf Höfen im Verbandsgebiet unterwegs

Heute findet der Zukunftstag statt – ein Aktionstag zu dessen Anlass wir seit Jahren Schülerinnen und Schüler auf landwirtschaftliche Betriebe vermitteln. Dort sollen sie die Arbeit als Landwirtin kennen lernen und ordentlich mit anpacken. Viele Familien sprechen auch Landwirtinnen direkt an, sodass wir heute im gesamten Verbandsgebiet zahlreiche Kinder finden, die einen Tag auf einem landwirtschaftlichen Betrieb miterleben dürfen. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen Landwirt*innen, die Kinder bei sich aufgenommen haben.

Einen ausführlichen Artikel zum Zukunftstag lest ihr in der kommenden Landf&Forst sowie in der nächsten Ausgabe unserer Mitgliederzeitung.

25.04.2023
Oper und Operette auf dem Bauernhof

geht in die 21te Runde

Die beliebte Veranstaltungsreihe „Oper und Operette auf dem Bauernhof“ geht in diesem Jahr in die 21te Runde. Am Wochenende vom 07. bis zum 09. Juli können sich die Besucher*innen auf dem Schloms Hof in Waffensen erneut von den Tönen der klassischen Musik im rustikalen Wohlfühlamiente verzaubern lassen. Der musikalische und künstlerische Leiter Adrian Rusnak hat mit Künstler*innen wie Sopranistin Nerita Pokvytyte, bekannt vom Bremer Goethe Theater, Tenor Daniel Kim, welcher Wiederholungstäter*innen ein vertrautes Gesicht sein sollte und Bariton Piotr Prochera ein hervorragendes Musikprogramm geschaffen. „Dieses Jahr bringen die Künstler*innen ein so vielversprechendes Repertoire an Musikstücken mit, da fiel die Entscheidung wirklich schwer!“, berichtet Adrian Rusnak, der die Sänger*innen selbst am Klavier begleitet. Für musikalische Begleitung sorgen zudem auch Flötistin Arevik Khachatryan mit ihrer Querflöte und Wasilij Rusnak mit seiner Geige. Wasilij Rusnak schreibt zudem die Arien für die Hofkonzerte mit viel Liebe und Leidenschaft um.

Neben dem bedacht ausgewählten Musikprogramm überzeugt die Veranstaltung mit einem unvergleichlichen Flair, da sind sich die Beteiligten, das Landvolk Rotenburg-Verden, die Familie Holsten und die Volksbank Wümme-Wieste, einig. „Es herrscht eine ganz besondere Atmosphäre, man fühlt sich komplett mitgenommen.“, erzählt Alexander Kasten, der Geschäftsführer des Landvolks Rotenburg-Verden, begeistert. Denn das liebevoll hergerichtete Hofambiente bildet in Verbindung mit der klassischen Musik eine ausgefallene Kombination, die es den Musikbegeisterten sichtlich antut. Nicht selten reisen ganze Freundeskreise gemeinsam an und nehmen dafür auch gerne eine Fahrt über die Landkreisgrenzen hinaus in Kauf. Auch Sunnhild und Söhnke Holsten sehen in dem außergewöhnlichen Zusammenspiel aus Landidylle und Klassik den Schlüssel zum langjährigen Veranstaltungserfolg: „Im Gegensatz zu den Opernhäusern ist das Ambiente hier herrlich unprofessionell und schafft authentische Nähe zu den Künstler*innen. Hier kann jeder herkommen, wie er sich wohlfühlt und in den Pausen wird bei leckerem Kuchen gemütlich geschnackt, während die Kinder im Garten toben können. Etwas Vergleichbares findet man selten.“

Wer sich dieses Event nicht entgehen lassen möchte sollte zeitnah zuschlagen, denn nur noch ein Drittel der Karten stehen zum Verkauf. Ergattern lassen sich diese HIER.

19.04.2023
Wolfsgipfel

am 28.April im Livestream

Die Ausbreitung des Wolfes in Deutschland wird für Weidetierhalterinnen zunehmend zum existentiellen Problem. Während in anderen europäischen Mitgliedsstaaten bereits eine Regulierung des Wolfes praktiziert wird, erhalten die Weidetierhalterinnen in Deutschland lediglich Hinweise auf zusätzliche Herdenschutzmaßnahmen und Entschädigungen. Beim Wolfsgipfel der 4D. Digitalagentur für das Land eG in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bauernverband am 28.04.2023 soll eine ehrliche Bestandsaufnahme zum Thema Wolf und Weidetierhaltung durchgeführt und erforderliche Schritte für eine Regulierung des Wolfsbestandes diskutiert werden. Der Wolfsgipfel findet am 28. April 2023 von 10.00 bis 12.30 Uhr im Haus der Land- und Ernährungswirtschaft in Berlin statt und kann auch im Livestream auf www.bauernverband.de verfolgt werden.

19.04.2023
Hilfreiche Tipps zur Rehkitzrettung

Im Frühling steht nicht nur die Mahd von Grünland oder Energiepflanzen an, sondern ebenfalls die Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere. Das hohe Gras scheint für die Jungtiere, wie beispielsweise frischgeborene Rehkitze, eine gute Deckung vor möglichen Angreifern zu bieten, jedoch nicht vor den landwirtschaftlichen Maschinen die für die Frühjahrsmahd eingesetzt werden müssen.

Anstatt zu fliehen drücken sich die Rehkitze in den ersten Lebenswochen bei Gefahr flach auf den Boden, ohne sich weiter zu bewegen. So werden sie bei der Mahd meistens schwer verletzt, nur selten werden sie dabei direkt getötet. Um dieses Leid bestmöglich zu verhindern appelliert das Landvolk an seine Mitglieder den Mähtermin unbedingt mit dem zuständigen Jagdpächterinnen abzusprechen. Diese oder dieser ist gerne bereit die Rehkitzrettung in die Wege leiten bzw. durchzuführen. Auch wenn die Entscheidung zum Start der Mahd meist kurzfristig getroffen werden muss, ist für die zielführende Zusammenarbeit die rechtzeitige Benachrichtigung der Jägerinnen das A und O. Mindestens 24 Stunden vorher sollte diese erfolgen, wenn möglich besser 48 Stunden vorher. Denn eine gewisse Vorlaufzeit benötigen die Jäger*innen um die Rehkitzrettung vorzubereiten. So ist es eine gängige und bewährte Methode, die Wiesen und Felder am Abend vor der Mahd mit einem Jagdhund zu durchwandern und zusätzlich raschelnde Tüten oder Radios aufzustellen. Die fremden Geräusche und der Geruch des Jagdhundes verunsichern die Ricke und diese entfernt ihr Kitz aus dem Schlag. Denn bei den genannten Maßnahmen geht es nicht vorwiegend darum die Kitze aufzuspüren, sondern vielmehr darum genügend Unruhe zu stiften, um die Ricke dazu zu veranlassen ihr Kitz umsiedelt. Das richtige Timing ist hierbei von großer Bedeutung. So muss die Ricke zwar genügend Zeit erhalten um ihr Kitz umzudisponieren, allerdings darf nicht so viel Zeit verstreichen, dass der Geruch des Jagdhundes bereits verflogen ist oder die Ricke sich gar an die ungewohnte Geräuschkulisse gewöhnt hat.

Ein Trend der sich in den letzten Jahren stark entwickelt hat ist die Kitzrettung mit Hilfe von Drohnentechnik. Wo diese Methode vernünftig angewandt wird, ist diese auch die sicherste um Rehkitze aufzuspüren. So wird der jeweilige Schlag mit einer Drohne mit Wärmebildkamera abgesucht. Bei einem Fund steht der Kopter direkt über dem Kitz, sodass die grobe Richtung zum Angehen ersichtlich ist. Mithilfe von Funkgeräten oder Handy werden die Helferinnen die letzten Meter zum Kitz geleitet, um das Tier außerhalb der Wiese zu sichern, bis diese gemäht wurde. Eine solche Absuche bietet u.a. der Verein Rehkitzrettung Sottrum an (Telefon 0156-78321102). Eine Garantie dafür, dass sich während der Mahd keine Kitze mehr im Gras befinden, kann auch diese Herangehensweise nicht bieten. Zusätzlich können Landwirtinnen dem Wild auch während der Mahd eine Fluchtmöglichkeit bieten, indem die Mahd von innen nach außen vorgenommen wird. Gerade bei höherem Bewuchs sollte diese Mähmethode unbedingt angewandt werden. Idealerweise wird zudem noch ein akustischer Wildretter am Mähgerät eingesetzt.

18.04.2023
Loccumer Tagung

"Ernährungs-, Klima- und Biodiversitätskrise - Wie lösen wir eine Krise, ohne eine andere zu verstärken?"

Vom 03. bis zum 05.05.2023 findet die Loccumer Tagung “Ernährungs-, Klima- und Biodiversitätskrise - Wie lösen wir eine Krise, ohne eine andere zu verstärken?” der Ev. Akademie Loccum statt. Die Tagung fokussiert auf die Frage, wie wir gleichzeitig global die Ernährung sichern, effektiven Klimaschutz betreiben und die Artenvielfalt erhalten und fördern können. Folgende Themen soll erörtert werden:

• Welchen Einfluss haben militärische Konflikte, Klimawandel und Biodiversität auf die Ernährungssicherheit?
• Können Klima- bzw. Naturschutz in der Landwirtschaft und Ernährungssicherung gleichzeitig erfolgen?
• Wie ist der Ernährungssektor in Deutschland resilienter aufzustellen?
• Was kann Deutschland langfristig zu einer globalen Ernährungssicherung beitragen?
• Welche Auswirkungen auf die Produktion hat die Reduktion von Pflanzenschutz- und Düngemitteln?
• Welchen Beitrag können bodenlose Produktionsweisen leisten?
• Wie sichern wir effektiv Flächen für die Lebensmittelproduktion, Klima- und Naturschutz?

Das Programm ist auf der Homepage der Akademie eingestellt und HIER zu finden, ebenso wie die Möglichkeit, sich zur Tagung anmelden.

04.04.2023
Können Bienen die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln erhöhen? Auch angesichts des Ukraine-Krieges und dessen direkte Auswirkungen und Folgen?

Vortrag von Heinrich Kersten

Heinrich Kersten von den Bienenfreunden Verden wird am 10.5.23 ab 19:30 Uhr im Alten Schulhaus in Verden einen Vortrag zum Thema „Können Bienen die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln erhöhen? Auch angesichts des Ukraine-Krieges und dessen direkte Auswirkungen und Folgen?“. Interessierte sind herzlich eingeladen, an der kostenlosen Veranstaltung teilzunehmen. Vortrag: Können Bienen die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln erhöhen? Auch angesichts des Ukraine-Krieges und dessen direkte Auswirkungen und Folgen? Wann: 10.5.23 ab 19:00 Uhr Wo: Altes Schulhaus (Schulstraße 10, 27283 Verden) Eintritt: frei (Spende für Verdener Tafel möglich)

30.03.2023
Landvolk kritisiert den Nährstoffbericht

Perspektiven für die Landwirtschaft erneut Fehlanzeige

Der jetzt vorgelegte zehnte Nährstoffbericht des Landes Niedersachsen präsentiert große Verminderungen an gewässerbelastenden Nährstoffverlusten in der Landwirtschaft. Aus Sicht des Landvolks Niedersachsen werden die Anstrengungen der Landwirtschaft darin erneut nicht genug gewürdigt. „Für den Landesbauernverband ist es mehr als enttäuschend, dass nicht mit einem Wort darauf eingegangen wird, wie die Erfolge vieler Betriebe im Gewässerschutz jetzt endlich durch unbedingt erforderliche Anpassungen im Düngerecht honoriert werden können“, kritisiert Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies.

„Wir sind empört, dass hier die Landwirtschaftskammer und das Landwirtschaftsministerium nur eine Chronistenrolle übernehmen und nebulös erst für die kommenden Jahre ein verursachergerechtes System in der Landesdüngeverordnung ankündigen. Dabei zeigen die jetzt schon veralteten Zahlen, dass in weiten Teilen des Landes die Stickstoffdüngung unter dem Druck des Gewässerschutzes und zusätzlich angetrieben durch die Energiekrise auf ein Niveau zurückgefahren worden ist, das uns große Sorge bereiten sollte“, bewertet Hennies die aktuelle Lage.

Das Landvolk sieht insbesondere in den so genannten „roten Gebieten“ für die Landwirtinnen und Landwirte keinerlei Perspektiven, die der Bericht hätte aufzeigen können. „Man sieht an den Zahlen, wie stark die Stickstoffdüngung hier weit unter den Bedarf der Pflanzen zurückgefahren wird“, erläutert Holger Hennies. „Aber so sehr sich die Betriebe bemühen, gibt es keine erkennbaren Anstrengungen der Landesregierung, den Forderungen der Landwirtschaft nachzukommen, bei nachweislich besonders gewässerschützender Bewirtschaftung mehr Flexibilität oder sachgerechte Ausnahmen zuzulassen. Selbst die besonders grundwasserschützende Bewirtschaftung der Flächen als Dauergrünland sind es dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium nicht wert, hier zu angemessenen Lösungen zu kommen“, bemängelt der Landvolkpräsident. Beschönigend wird von einem „verordneten geringeren Bedarf“ der Pflanzen gesprochen und nicht von staatlich vorgegebener Mangelernährung der Pflanzen in den „roten Gebieten“.

Der Landesbauernverband weist darauf hin, dass in den Regionen, in denen der Nährstoffbericht vor allem beim Phosphatanfall aus der Tierhaltung noch vermeidbare Überschüsse dokumentiert, die angesichts der seit dem Stichtag 1. Januar 2022 eingetretenen Aufgaben insbesondere der Schweinehaltung inzwischen nochmals deutlich niedriger ausfallen. Bei den rechnerischen Bilanzüberschüssen wird vom Landvolk für das noch nicht berücksichtigte Wirtschaftsjahr 2022/2023 landesweit bei Stickstoff ein so tiefes Niveau (s. Grafik) erwartet, dass es auf vielen Standorten nicht mehr ausreicht, die Erhaltung des Humusgehalts im Boden sicherzustellen. „Wenn wir dies weiter zulassen, dann treiben wir unsere Höfe nicht nur in eine Spirale der abnehmenden Bodenfruchtbarkeit und existenzbedrohender Mindererträge, sondern werden in Folge des Düngerechts auf unseren Ackerflächen durch erzwungenen Humusabbau klimaschädliches CO2 freisetzen“, gibt sich Hennies besorgt. Des Weiteren unterlasse der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) den Hinweis, dass Deutschland seit 2019 die Nordseekonvention, was Nährstoffeinträge über die Oberflächengewässer angeht, einhält. Hennies: „Auch das Einhalten der EU-Ammoniak-Richtlinie seit 2020 wird geflissentlich übergangen.“

Die im Bericht gezeigte Darstellung der Grundwasserbelastung mit Nitrat unterschlägt aus Sicht des Landvolks, dass wegen der langen Fließzeiten des Sickerwassers bis zu den Grundwasser-Messstellen schlicht historisch bedingte Effekte zum Tragen kommen. „Es ist für uns auch nicht akzeptabel, wenn hier verborgen wird, dass die EU-Kommission schon lange einen deutlichen Ausbau an geeigneten Messstellen und anderen Monitoring-Maßnahmen einfordert, aber wir Landwirte weiter mit Ergebnissen von teilweise sehr zweifelhaften Messstellen konfrontiert werden. Erst kürzlich musste das Land wegen solcher Mängel etliche Stellen aus dem Ausweisungsmessnetz für die so genannten ‚roten Gebiete‘ entfernen“, erinnert Hennies. Nach einem vom Landvolk in Auftrag gegebenen Gutachten bestehen bei bis zu 50 Prozent der verwendeten Messstellen Zweifel an deren Konformität mit Vorgaben des Bundes. Dazu liegen dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg inzwischen mehrere Klagen von betroffenen Landwirtinnen und Landwirten vor.

Aktuelles aus dem Landesverband

14.03.2025
DBV bewertet Sondierungsergebnisse gemischt
Geflügel

Der Deutsche Bauernverband sieht Licht und Schatten in den Ergebnissen der Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD. Präsident Rukwied begrüßt die vollständige Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung als Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig kritisiert er die geplante Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro, da diese die deutsche Landwirtschaft erheblich belasten würde. Er fordert eine Sonderregelung und sieht die Mindestlohnkommission in der Verantwortung, eine angemessene Lösung zu finden.

12.03.2025
DBV bewertet Sondierungsergebnisse gemischt
Schwein

Der Deutsche Bauernverband sieht Licht und Schatten in Ergebnissen der Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD. Präsident Rukwied begrüßt die vollständige Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung als Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig kritisiert er die geplante Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro, da diese die deutsche Landwirtschaft erheblich belasten würde. Er fordert eine Sonderregelung und sieht die Mindestlohnkommission in der Verantwortung, eine angemessene Lösung zu finden.

12.03.2025
Bekämpfung der ASP in Hessen geht in eine neue Phase
Schwein

Die erfolgreiche Strategie zur Eindämmung der ASP in Hessen macht weitere Lockerungen möglich: In den kommenden Wochen wird in vielen Gebieten die Einzeljagd auf Schwarzwild wieder sukzessive zugelassen, Forstwirtschaft wieder erlaubt und die Leinenpflicht für Hunde aufgehoben. Möglich wird das u. a. durch den fortschreitenden Bau vom Festzaun rund um die Kerngebiete. Dort, wo feste Zäune eine Versprengung von Schwarzwild verhindern, empfiehlt das Landwirtschaftsministerium eine Aufhebung des Jagdverbots. Teilweise ist dies bereits ab sofort möglich, in anderen Gebieten ab dem 1. April und in der Folge schrittweise in Abhängigkeit des Baufortschritts der Festzäune. Weitere positive Entwicklungen sind die Benennung des großen, hessischen Schlachthofes in Schwalmstadt für Schlachtung aus Sperrzone II und erste Schlachtungen aus dem Gebiet sowie die Aufhebung der Sperrzone III, der die EU-Kommission nach Antrag Hessens zugestimmt hat. Dies entlastet betroffene Schweinehalter deutlich, anspruchsvolle Vermarktungsbedingungen bleiben allerdings bestehen.

12.03.2025
Zweiter Fall der ASP in Baden-Württemberg bestätigt
Schwein

Am 7. März wurde bei einem tot aufgefundenen Wildschwein nördlich der A6 bei Mannheim das ASP-Virus nachgewiesen. Der erste Fall ereignete sich im August 2024 bei einem Wildschwein nahe Hemsbach. Somit handelt es sich nicht um einen isolierten Fall, sondern dieser fügt sich in das bereits bestehende Seuchengeschehen in Südhessen ein. Die bestehenden Sperrzonen und ASP-Schutzzäune (ca. 25 km), die in Zusammenarbeit mit Hessen errichtet wurden, bleiben erhalten.

12.03.2025
MKS: Wichtige Fortschritte bei der Exportmarktöffnung
Schwein

Zwei Monate nach dem MKS-Fall in Brandenburg wurde die Ausfuhr von Milch und Milcherzeugnissen aus Deutschland in die Volksrepublik China wieder ermöglicht, wie das BMEL am 5. März bekannt gab. Mit der aktualisierten Veterinärbescheinigung für wärmebehandelte Produkte erkennt China das Regionalisierungsprinzip für diese Produkte an. Auch Kanada und Malaysia akzeptieren inzwischen zusätzliche Tiergesundheitsbescheinigungen, was weitere Exportmöglichkeiten eröffnet.

Die Öffnung des britischen Marktes, die ein wichtiger Meilenstein für den Frischfleischexport wäre, wird derweilen durch einen umfangreichen Fragebogen aus Großbritannien erneut hinausgezögert. Für den DBV bleibt umso wichtiger, sich weiterhin mit Nachdruck für die Wiederöffnung der Märkte einzusetzen, was im regelmäßigen Austausch mit Branchenverbänden, Behörden und der Politik erfolgt.

12.03.2025
Erster MKS-Ausbruch in Ungarn seit über 50 Jahren
Schwein

Am 7. März wurde das MKS-Virus in einem Rinderzuchtbetrieb in Kisbajcs, im Nordwesten Ungarns, nahe der Grenze zur Slowakei und Österreich, nachgewiesen. Rund um den betroffenen Betrieb mit 1.400 Rindern, wurden eine Schutzzone (3 km) und eine Überwachungszone (10 km) eingerichtet. Innerhalb dieser Gebiete gilt seit Freitag eine 72-stündige Standstill-Regelung. Die Tiere des Betriebes, die Anfang März typische MKS-Symptome aufwiesen, wurden bereits gekeult.

12.03.2025
„MKS & Co.: Vorsorgen ist besser als Räumen -Online-Veranstaltung zur aktuellen Lage der MKS in Deutschland und Europa und zur Veröffentlichung der Risikoampel Rind“
Milch und Rind

(trafo:agrar) Der MKS-Ausbruch im Januar 2025 in Brandenburg verdeutlicht erneut die herausragende Bedeutung von Biosicherheitsmaß-nahmen, um den Eintrag sowie eine weitere Verbreitung der Tierseuche zu verhindern. Ziel ist die Sicherung der Tiergesundheit, der Lebensmittelerzeugung und der Schutz vor erheblichen wirtschaftlichen Schäden in der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Die Online-Tagung findet am Freitag, 4. April 2025 von 09:30 bis 12:00 Uhr statt und bietet rinder- und klauentierhaltenden Betrieben (Schafe, Ziegen und Schweine) und allen Interessierten eine aktuelle Einschätzung von Expert*innen aus Wissenschaft, Veterinärbehörden und landwirtschaftlicher Praxis an und stellt die neu entwickelte Risikoampel vor.

Anmeldung bis Mittwoch, 2. April 2025 unter: https://www.trafo-agrar.de/anmeldung

10.03.2025
Fläche im Wasserschutzgebiet mit Nachteil durch Glyphosatverbot? – 31.03. Fristablauf für Ausgleichsforderungen!
Milch und Rind

Nicht klein beigeben – Wasserversorger fristgerecht zur Ausgleichszahlung für Glyphosatverbot in 2023 auffordern!

Die Front der zahlungsunwilligen Wasserversorger in Niedersachen bröckelt, wenn es um das Anerkenntnis iher gesetzlichen Zahlungspflicht für Nachteile durch das pauschale Verbot der Glyphosatanwendungen (nur) in Wasserschutzgebieten geht. Erste Klageverfahren gegen die Verweigerung von Versorgern bei Ansprüchen aus 2021 und 2022 sind in Vorbereitung. Wer aber gegenüber seinem Wasserversorger nicht schriftllich bis in drei Wochen (31. März 2025) seinen Anspruch geltend macht (für 2023), der geht wegen Fristversäumnis leer aus, jedenfalls für das vorletzte Jahr. Über die Höhe und Nachweise wird es wohl noch länger Streit geben. Alle Landvolkkreisverbände haben dafür hinreichende Unterlagen des Landesverbandes bzw. der LWK erhalten. Die Zusatzberater werden dagegen vom Versorger bezahlt und sind deshalb eher „disqualifiziert“ im Streit und eine ausschließlich auf Betriebsinteressen ausgerichtete Beratung in der Angelegenheit.

Forderung von Einzelkostennachweisen ist durchsichtige Schikane der Wasserversorger

Das Landvolk ist davon überzeugt, dass schlagbezogene Einzelfallberechnungen eine überzogene Forderung von Versorgern darstellen (= Berechnung des aus einzelbetrieblichen Maschineneinsatzkosten und anderen Daten von Betriebszweigabrechnungen ermittelbarem individuellen ökonomischen Nachteils eines erzwungenen Glyphosatverzicht) . Wir unterstützen daher das Berechnungsschema der LWK, natürlich beschränkt auf Flächen, auf denen tatsächlich Glyphosat aus fachlicher Sicht angewendet worden wäre, nicht pauschal für die gesamte oder pauschale Anteile der Betriebsfläche im Schutzgebiet. Also jetzt beim Versorger schriftlich formlos seinen Anspruch deutlich machen, insbesondere unter Angabe der betroffenen Flächen z. B. aus GAP-Antrag (Fax mit Ausdruck Sendebestätigung oder Einwurf-Einschreiben ) und zur Zahlung auffordern unter Berufung auf das folgende Gesetzes: § 93 Absatz 1 Satz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes. Nachweis der Höhe des Anspruchs dann nachreichen, z. B. wenn noch Hilfe benötigt wird. Los geht’s! P.S.: Das Land will den Versorgern solche Ausgleichszahlungen wieder teilweise erstatten, so wie es bis zuletzt vor gut 17 Jahren solche Kosten ebenfalls übernommen hatte.