Informationsveranstaltung mit MdEP Berd Lange zum Mercosur-Handelsabkommen
Die EU-Kommission hat sich mit den Mercosur-Staaten auf ein Freihandelsabkommen geeinigt, das zwischen Europa und den südamerikanischen Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay Zollschranken abbauen soll. Sorge besteht, dass dies zu einer Flut von günstigen und minderwertigen Importen führen könnte, die die heimischen Produkte verdrängen. Um die Auswirkungen des Abkommens auf die Landwirtschaft in Niedersachsen detailliert zu besprechen, luden die Landvolk-Kreisverbände des Bezirks Stade den Europabgeordneten Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament, als Referenten in einer digitalen Informationsveranstaltung für Landvolk-Mitglieder ein. Die Landwirtinnen und Landwirte hatten die Gelegenheit, ihre Fragen direkt an Lange zu richten, der an den Verhandlungen der EU zum Mercosur-Abkommen von Beginn an beteiligt war.
Bernd Lange erläuterte den Prozess: Zum einen gebe es das politische Kooperationsabkommen, das der Einstimmigkeit im Rat bedürfe, und zum anderen den Handelsteil, der etwa 90 Prozent des Abkommens ausmache und mit einer qualifizierten Mehrheit im Rat verabschiedet werden müsse. Beides sei vor der Unterschrift erforderlich. Nach der Unterzeichnung werde das Abkommen zur Abstimmung im Europäischen Parlament vorgelegt, wo dieses dem Handelsteil final zustimmen müsse. Zudem müsse der politische Teil von den Parlamenten der Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Lange betonte: „Es ist noch nicht alles entschieden“. Er erklärte, dass der Vertragstext im Europäischen Parlament noch gründlich geprüft werde. „Ich denke, dass wir nach der Sommerpause die formale Unterschrift sehen werden“, so der Abgeordnete. Er rechne damit, dass das finale Abstimmungsereignis dann im Frühjahr 2026 stattfinden werde. „Als Europäische Union haben wir immer davon gelebt, dass wir eine sehr offene Volkswirtschaft sind, auch im Agrarbereich - mit viel Import, aber noch mehr Export“, verdeutlichte der Handelsexperte. Inzwischen gebe es immer mehr Länder, die diesen offenen globalen Handel und die damit verbundene regelbasierte Zusammenarbeit in Frage stellten, ganz aktuell besonders die USA. „Durch bilaterale Handelsverträge versuchen wir, diese regelbasierten Beziehungen zu stärken. Wir haben inzwischen 44 Handelsverträge mit etwa 70 Ländern. Das hat erheblich zur Stabilisierung unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, auch im Agrarsektor, beigetragen“, erläuterte Lange die Vorteile.
„In der Tat gibt es jedoch einen Sektor, der vor Herausforderungen gestellt wird, und das ist die Rindfleischproduktion“, schränkte Lange ein und zeigte damit seine Kenntnis über die Sorgen der Rinderhalterinnen und -halter. Im Abkommen sei vorgesehen, für 99.000 Tonnen Fleischimport Zollfreiheit zu gewähren. Das sei etwa die Hälfte dessen, was die EU derzeit insgesamt aus diesem Segment importiert. Am Beispiel des Handelsabkommens mit Kanada zeige sich laut Lange dennoch, dass bestimmte Vorsichtsmaßnahmen bei den Importen, wie etwa festgelegte Rindfleisch-Quoten oder die Anforderung, dass nur Rindfleisch aus der Produktion unter geltenden EU-Standards kommen dürfe, gut greifen würden.
Auch beim Mercosur-Abkommen sollen solche Maßnahmen den Import von südamerikanischen Fleischprodukten regulieren und den Wettbewerbsdruck für europäische Betriebe mindern. „Mit dem Abkommen gibt es keine Aufweichung der Standards. Alle Lebensmittelstandards werden auch in diesem Abkommen gelten und kontrolliert. Auch Schlachthäuser müssen europäischen Standards entsprechen, um Produkte herzustellen, die auf den europäischen Markt kommen“, bekräftigte Lange. „Wir schauen sehr genau hin, ob es hier Ausgleichsmechanismen geben muss, um zusätzliche Belastungen unserer Landwirte zu vermeiden“, versprach der Abgeordnete. Zudem stellte er in Frage, ob es sich für die Mercosur-Produzenten in der Masse lohnen würde, die Produktion an europäische Richtlinien anzupassen: „Die Quote, diese 99.000 Tonnen, machen nur etwa 0,7 Prozent der Produktion in den Mercosur-Staaten aus.“ Landvolk-Vizepräsident und Vorsitzender des Kreisverbands Rotenburg-Verden, Jörn Ehlers, der die Veranstaltung moderierte, fragte bezüglich der Ausgleichszahlungen genauer nach: „Eine Milliarde Euro sind, soweit ich weiß, als Ausgleichsgeld vorgesehen. Gibt es da konkrete Vorgaben, wie diese später verteilt werden sollen, und bekommen wir als deutsche Landwirtschaft etwas davon ab?“ Klares Ziel sei es laut Lange, „nicht mit der Gießkanne zu verteilen“, sondern dort, wo verschärfte Wettbewerbsbedingungen entstehen, wie beispielsweise im Rindersektor.
Große Sorge bestehe auch bei den Berufskolleginnen und -kollegen im Zuckeranbau, äußerte Ehlers: „Der Zucker in Südamerika kann deutlich günstiger produziert werden, angefangen bei den Arbeitsbedingungen und den sozialen Standards, die in Europa ganz anders sind. Wie sehen Sie da unsere Chancen auf Wettbewerbsgleichheit?“ Trotz der großen Herausforderungen vertrat Lange hier eine klare Meinung: „Ohne Abkommen können wir erstmal gar nichts ändern. Denn dann sind wir im freien Wettbewerb und haben nur die Zölle, und diese können den Nachteil von Arbeitskosten und Produktionsbedingungen nicht ausgleichen. Deswegen haben wir einen Vorteil durch das Abkommen, das einen großen Nachhaltigkeitsteil beinhaltet, unter anderem die Verpflichtung, die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erfüllen, bis hin zu der Tatsache, dass bei Verstößen Teile des Mercosur-Abkommens oder sogar das ganze Abkommen außer Kraft gesetzt werden können.“
Einen Vorteil könnten Milchviehbetriebe erlangen, denn Milchprodukte sollen deutlich im Zoll gesenkt werden, sodass hier die Exportmöglichkeiten für die heimischen Milchbäuerinnen und -bauern steigen. Auch in puncto Tierseuchen könnten sich Vorteile ergeben: Wurden bisher bei Tierseuchenausbrüchen in Europa die gesamte Europäische Union vom Export ausgeschlossen, soll künftig eine Regionalisierung dafür sorgen, dass unser deutscher Export nicht mehr darunter leidet, wenn in anderen europäischen Ländern Tierseuchen ausbrechen.