Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

08.01.2021
Maßnahmen zum Schutz vor Geflügelpest
Geflügel

Info Geflügel

Für alle Geflügelhalter (insbesondere für Freilandhaltungen und Offenstallsysteme) ist es wichtig Vorsorge zu treffen, um ihre Geflügelbestände vor einem Eintrag des Virus der Aviären Influenza zu schützen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, zu verhindern, dass das Geflügel Kontakt zu Wildvögeln oder deren Ausscheidungen hat.

Darum müssen die empfohlenen Biosicherheitsmaßnehmen, auch über die gesetzlich verpflichtenden Grundregeln der Biosicherheit hinaus, konsequent eingehalten und überprüft werden. Das Vorhandensein einer physischen Barriere zwischen Geflügel und dem Lebensraum von wildlebenden Wasservögeln (zum Beispiel Gewässer oder Felder auf denen sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln) ist wesentlich. Geflügelhaltungen dürfen nur mit sauberen Gegenständen (Schuhwerk, Schutzkleidung, Schubkarre, Fahrzeuge etc) betreten werden. Futter, Wasser und Einstreu muss vor Verunreinigung durch Wildvögel geschützt sein.

Für ein schnelles Erkennen von Verdachtsfällen bei Geflügel ist eine erhöhte Wachsamkeit unerlässlich. Bei einem Anstieg von Geflügelverlusten oder deutlichen Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme sind unverzüglich Abklärungsuntersuchungen durch einen Tierarzt durchzuführen. Dabei ist auch immer auf Influenza A-Viren der Subtypen H5 und H7 zu untersuchen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/geflugel/geflugelpest/geflugelpest/informations-merkblatter-und-downloads-190699.html

08.01.2021
AI-Ausbrüche in Niedersachsen (aktuelle Lage)
Geflügel

Info Geflügel

In der Gemeinde Garrel wurden am 07. Januar 2021 zwei weitere Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza mit dem Erreger H5N8 in Putenbetrieben nachgewiesen. Die Bestände mit 14.000 und 9.000 Puten wurden tierschutzgerecht getötet und geräumt.

Seit dem 23. Dezember wurden im Landkreis Cloppenburg in 13 Putenmastbetrieben mit insgesamt 154.000 Puten und in einem Entenmastbetrieb hochpathogenes AI-Virus des Subtyps H5N8 (HPAI H5N8) mit 17.000 Enten nachgewiesen.

Am 21. Dezember 2020 und am 04. Januar 2021 wurde im Landkreis Oldenburg jeweils in einem Putenmastbetrieb hochpathogenes AI-Virus des Subtyps H5N8 (HPAI H5N8) nachgewiesen.

Zusammen mit dem Geflügellpestausbuch in der Kleinsthaltung im Landkreis Aurich vom 17. November 2020 ist Niedersachsen aktuell von 17 Geflügelpestausbrüchen (HPAI H5N8) betroffen.

Die Landkreise Cloppenburg und Oldenburg haben die vorgeschriebenen Restriktionszonen eingerichtet. Darüber hinaus hat der Landkreis Cloppenburg in einigen Gemeinden das Verbot einer Wiederaufstallung von Puten und Enten erlassen. Nähere Informationen sowie die Allgemeinverfügungen sind auf den Webseiten der betroffenen Landkreise zu finden.

Der Landkreis Aurich hat auf die Einrichtung von Restriktionszonen gem. § 21 Abs. 3 und § 27 Abs. 3 Geflügelpest-Verordnung nach Durchführung einer Risikobeurteilung verzichtet.

Seit dem 24. November 2020 ist Niedersachsen außerdem durch einen Ausbruch in Schleswig-Holstein mit Beobachtungsgebieten in den Landkreisen Cuxhaven und Stade betroffen.

  • AI-Nachweise bei Wildvögeln in Niedersachsen

Seit dem 04. November 2020 wurde in zahlreichen Untersuchungen von Wildvögeln hochpathogenes AI-Virus vorwiegend des Subtypen H5N8 (HPAI H5N8) nachgewiesen. In den Landkreisen Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Friesland, Harburg, Leer, Nienburg, Oldenburg, Stade, Vechta, Wesermarsch, Wittmund sowie Stadt Emden und Stadt Wilhelmshaven und der Region Hannover kam es insgesamt zu 56 Ausbrüchen der Geflügelpest bei Wildvögeln.

Zur frühen Erkennung von Geflügelpest wird in Niedersachsen seit vielen Jahren ein intensives Monitoring zum Vorkommen bei Wildvögeln und Geflügel durchgeführt.

08.01.2021
Geflügelpest, aktuelle Lage
Geflügel

Info Geflügel

Laut den aktuellen Veröffentlichungen des FLI, LAVES und der betroffenen Landkreise in Niedersachsen stellt sich die Geflügelpestsituation wie folgt dar:

  • AI-Ausbrüche in Europa

Seit dem 23. Oktober 2020 meldeten die Niederlande mehrere HPAI H5N8 Nachweise bei tot aufgefundenen Wildvögeln. Seither meldeten das vereinigte Königreich, Frankreich (Korsika), Irland, Dänemark, Belgien, Spanien, Italien, Norwegen und Deutschland weitere Wildvogelfälle bzw. Ausbrüche von HPAI des Subtyps H5 bei Geflügel. Von den Geflügelpest-Ausbrüchen sind sowohl Hobbyhaltungen als auch kommerzielle Betriebe betroffen.

  • HPAI-Ausbrüche in Geflügelbeständen in Deutschland

Seit dem 04. November 2020 kam es in Deutschland zu einer Reihe von Geflügelpestausbrüchen mit den HPAI Subtypen H5N8 und H5N5 in Geflügelbeständen. Insgesamt wurde in 34 Geflügelbeständen aus den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen die Geflügelpest amtlich festgestellt. Neben Hühnern, Gänsen, Enten und Fasanen aus Hobbyhaltungen sind auch Legehennen und Mastputen aus kommerziellen Haltungen betroffen.

06.01.2021
11. Berliner Forum: Rechtsfragen zur Umsetzbarkeit der Empfehlungen der Borchert-Kommission
Geflügel

Info Schwein, Geflügel, Milch/Rind

Am 12. Januar 2021 findet das „Berliner Forum“ statt, das sich den Rechtsfragen zur Umsetzbarkeit der Empfehlungen der Borchert-Kommission zur Nutztierhaltung widmet und u.a. Fragen zur Finanzierung sowie zum Stallum- und -neubau behandelt. Anmeldeschluss ist morgen, 07.01. Weitere Informationen dieser Web-Konferenz finden Sie unter

www.bauernverband.de/presse-medien/pressemitteilungen/pressemitteilung/11-berliner-forum

06.01.2021
Staatliche Antibiotikadatenbank (HIT)
Geflügel

Info Schwein und Geflügel

Die sog. Tierhalterversicherung muss jedes Halbjahr an die zuständige Behörde versendet werden. Damit erklärt der Landwirt, dass er sich an die Behandlungsanweisungen des Tierarztes gehalten hat. Für das zweite Halbjahr 2020 gilt eine Einsendefrist vom 1. bis zum 14. Januar.

Tierbestände sowie Bestandsveränderungen müssen gemeldet werden, können jedoch in der HIT-Datenbank aus der VVVO-Meldung übernommen werden.

Sofern Sie Dritte (z.B. QS, Tierarzt) beauftragt haben, die Behandlungsbelege an die staatliche Datenbank weiterzuleiten, sollte dieses erledigt sein (ggf. kontrollieren, Sie sind verantwortlich). Andernfalls müssen Sie die Belege selbst eingeben.

Sollte Ihre Therapiehäufigkeit im ersten Halbjahr 2020 über der Kennzahl 2 gelegen haben, dann müssen Sie einen mit Ihrem Tierarzt aufgestellten Maßnahmenplan bis 31.01. bei der zuständigen Behörde unaufgefordert einreichen.

06.01.2021
QS-Antibiotikamonitoring
Geflügel

Info Schwein und Geflügel

Um nicht die Lieferberechtigung in das QS-System zu verlieren, müssen Behandlungsbelege des letzten Halbjahres und, falls kein Antibiotikum eingesetzt wurde, die sogenannte Nullmeldung bis zum 31.01. erfolgen. Sofern Sie Ihren Tierarzt beauftragt haben, beides an QS zu melden, müssen Sie nichts mehr unternehmen (ggf. kontrollieren, Sie sind verantwortlich). Falls Sie QS ermächtigt haben, die Daten an die staatliche Antibiotikadatenbank weiterzuleiten, müssen die Behandlungsbelege bereits bis zum 13.01. gemeldet werden. Eine eventuell veränderte Zahl der durchschnittlich belegten Stallplätze ist über den Bündler an QS zu melden.

06.01.2021
Stichtagsmeldung an die HI-Tier (HIT)
Schwein

Info Schwein

Nach der Viehverkehrsverordnung hat jeder Tierhalter – zusätzlich zu den Bewegungsmeldungen – der zuständigen Behörde bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine zu melden (Stichtagsmeldung; schriftlich per Meldebogen oder unter www.hi-tier.de).