Infobrief Ökolandbau
Das Öko-Landbaugesetz und das Öko-Kennzeichengesetz regeln wichtige Details der Umsetzung der EU-Öko-Verordnung in Deutschland. Ende November legte das BMEL einen Entwurf für Änderungen im Ökolandbaugesetz vor, mit denen das Gesetz an die neue EU-Öko-Verordnung 2018/848 angepasst werden soll. Die meisten der bewährten Reglungen sollen fortgeführt werden, was zu begrüßen ist. Dennoch sind aus Sicht des DBV Nachbesserungen am Entwurf wünschenswert. So sollte neben der bundesweit zentralen Zulassung der Kontrollstellen durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zukünftig auch die Aufgaben der Öko-Kontrollstellen bundeseinheitlich definiert und damit harmonisiert werden. Die laufende operative Überwachung der Kontrollstellen sollte wie bisher auf Ebene der zuständigen Länderbehörden verbleiben. Auch die Zulassung und Überwachung der Labore sollte besser zentral auf Bundesebene und nicht auf Länderebene erfolgen.
Richtigerweise soll die Außerhausverpflegung weiter der Öko-Kontrollpflicht unterliegen. Gut wäre es, bereits jetzt bei der Neufassung des ÖLG eine niederschwellige und abgestufte Öko-Auslobung in der Gastronomie nach dem Vorbild Dänemark anzulegen.
An den genannten Punkten könnte bis zur Fertig-stellung des ÖLG in den nächsten Monaten noch nachgebessert werden.